Rechtsprechung
   OLG München, 28.05.2010 - 5 U 4254/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,24752
OLG München, 28.05.2010 - 5 U 4254/09 (https://dejure.org/2010,24752)
OLG München, Entscheidung vom 28.05.2010 - 5 U 4254/09 (https://dejure.org/2010,24752)
OLG München, Entscheidung vom 28. Mai 2010 - 5 U 4254/09 (https://dejure.org/2010,24752)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,24752) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Internationale Zuständigkeit für die Klage eines deutschen Kapitalanlegers gegen eine in der Schweiz ansässige Vermögensverwaltungs- und Kapitalanlagegesellschaft aus Produkthaftung und wegen verdeckter Provisionszahlungen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • WM 2010, 1463
  • AnwBl 2010, 244
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 07.12.2004 - XI ZR 366/03

    Internationale Zuständigkeit der Gerichte bei Ansprüchen aus unerlaubter Handlung

    Auszug aus OLG München, 28.05.2010 - 5 U 4254/09
    Auch der Bundesgerichtshof plädiert für eine enge Auslegung des Art. 5 Nr. 3 und lehnt eine Annexzuständigkeit für Verfahren, die richtigerweise Art. 5 Nr. 1 LÜ unterfallen würden, ab (BGH, Urteil vom 07.12.2004 - XI ZR 366/03, WM 2005, 339, Rn. 31 ff; wie hier auch Kropholler, a.a.O., Art. 5 Rn. 79; Rauscher/Leible, a.a.O., Art. 5 Rn. 59 und 84; a.A - allerdings unter Hinweis auf die gegenteilige Rsp. des EuGH - Geimer/Schütze, a.a.O., Art. 5 Rn. 223 f).

    In diesem Zusammenhang fehlt nämlich jegliche Auseinandersetzung der Klägerseite damit, dass der Erfüllungsort (und zwar für die vertragscharakteristische Leistung, Schlosser, a.a.O., Art. 5 Rn. 9; Kropholler, a.a.O., Art. 5 Rn. 32; Rauscher/Leible, a.a.O., Art. 5 Rn. 36a) im Sinne des Art. 5 Nr. 1 LÜ materiell-rechtlich autonom zu ermitteln ist (Schlosser, a.a.O., Art. 5 Rn. 10 c), d. h. nach der lex causae (BGH, Urteil vom 07.12.2004, a.a.O., Rn. 25; Kropholler, a.a.O., Art. 5 Rn. 22; Rauscher/Leible, a.a.O., Art. 5 Rn. 8, 15 f, 31 und 40).

    Erfüllungsort im Sinne von Art. 5 Nr. 1 LÜ ist aber allgemein der Ort, an dem der Schuldner seine Leistungshandlung zu erbringen hat (BGH, Urteil vom 07.12.2004, a.a.O., Rn. 25).

  • OLG München, 21.01.1992 - 25 U 2987/91

    Internationale Gerichtszuständigkeit in Verbrauchersachen

    Auszug aus OLG München, 28.05.2010 - 5 U 4254/09
    (4) Vor diesem Hintergrund ist die Versendung eines vorausgefüllten Vertragsformulares nach Deutschland, wenngleich nach Begriffen des deutschen Rechts als "invitatio" zu werten, als bloße Formalie, nicht aber als substantielle Werbung im Sinne des Art. 13 Abs. 1 Nr. 3 a LÜ zu sehen (vgl. OLG München, Urteil vom 21.01.1992 - 25 U 2987/91, NJW-RR 1993, 701, 703, unter 1 d)), zumal unter der Geltung des LÜ - anders als nach Art. 15 EuGVVO - ein bloßes "Ausrichten" der Tätigkeit auf den deutschen Markt nicht genügt, sondern die Anforderungen an das Vorliegen eines Verbrauchervertrages nach dem LÜ strenger zu fassen sind (Geimer/Schütze, a.a.O., Art. 15, Rn. 49; Rauscher/Leible, a.a.O., Art. 15 Rn. 13; in diesem Sinne auch Schlosser, a.a.O., Art. 15 Rn. 8: das Versenden von Werbung genügt nicht; kritisch gegenüber dem weiten Anwendungsbereich der Neuregelung in Art. 15 EuGVVO Kropholler, a.a.O., Art. 15 Rn. 24).

    (5) Selbst wenn aber in Ansehung der "invitatio" von einer Werbung oder einem Angebot (in diesem Sinne Geimer/Schütze, a.a.O., Art. 15, Rn. 51, a.A. OLG München, U. v. 21.01.1992, a.a.O) im Sinne des Art. 13 Abs. 1 Nr. 3 a LÜ und einem hierauf zustande gekommenen Verbrauchervertrag im Sinne von Art. 13 LÜ auszugehen sein sollte, würde das Derogationsverbot des Art. 14 LÜ gleichwohl der Wirksamkeit der Derogation im vorliegenden Fall nicht entgegen stehen, weil die Klägerin sich ohnehin nicht auf die Verletzung eines Verbrauchervertrages stützt, sondern ausdrücklich im Deliktsgerichtsstand (Art. 5 Nr. 3 LÜ; zunächst war die Klage sogar ausdrücklich auf § 32 ZPO gestützt worden, ...) wegen einer Haftung aus § 823 Abs. 2 BGB, § 32 KWG klagt, nicht aber im Gerichtsstand des Art. 5 Nr. 1 LÜ.

  • OLG München, 28.06.2010 - 19 U 4334/09

    Verlust der Parteifähigkeit einer Gesellschaft

    Auszug aus OLG München, 28.05.2010 - 5 U 4254/09
    In den weiteren abgetrennten Verfahren 28 O 7508/08, 28 O 8802/08 und 28 O 8799/08 sind im Berufungsrechtszug durch den 17. und 19. Zivilsenat des OLG München instanzbeendende Entscheidungen erlassen worden, die allen hiesigen Verfahrensbeteiligten bekannt sind und als Anlagen in den vorliegenden Prozess eingeführt wurden (19 U 4334/09, Hinweis vom 19.11.2009 ... sowie Beschluss vom 13.1.2010...; 19 U 4253/09, Beschluss vom 13.01.2010...; 17 U 4489/09, Urteil vom 15.02.2010...).

    Der 19. Zivilsenat des OLG München (19 U 4334/09, Verfügung vom 19.11.2009, unter II 1) hat zutreffend darauf verwiesen, dass das schlichte Zusenden der Vertragsunterlagen nicht eine werbende Absatztätigkeit im Lande des Verbrauchers darstellt; dies gilt erst recht vor dem Hintergrund der landgerichtlichen Wertung der erstinstanzlichen Beweisaufnahme, dass sich nicht etwa die Zweitbeklagte an die Klägerin gewendet habe, sondern dass vielmehr der Berater der Klägerin S., der auch nach ihrem Vorbringen als in ihrem Lager stehend zu werten ist, sich in ihrem Interesse an die Zweitbeklagte gewandt habe, da Unzufriedenheit mit der Vermögensverwaltung durch die Erstbeklagte bestand.

  • BGH, 09.03.2010 - XI ZR 93/09

    BGH bejaht die deliktische Haftung einer ausländischen Brokerfirma wegen

    Auszug aus OLG München, 28.05.2010 - 5 U 4254/09
    Nur am Rande ist darauf zu verweisen, dass die Klägerin sich in diesem Zusammenhang nicht auf die aktuelle Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 09.03.2010 - XI ZR 93/09, WM 2010, 749) zur internationalen Zuständigkeit deutscher Gerichte für Klagen gegen ausländische Broker, die Beihilfe zu einer im Inland begangenen unerlaubten Handlung leisten, berufen kann.
  • EuGH, 20.01.2005 - C-27/02

    Engler - Brüsseler Übereinkommen - Auslegung der Artikel 5 Nummern 1 und 3 und 13

    Auszug aus OLG München, 28.05.2010 - 5 U 4254/09
    Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (zum EuGVÜ bzw. zur EuGVVO) stellen nämlich die Art. 13 bis 15 des Übereinkommens eine Abweichung vom allgemeinen Grundsatz des Art. 2 des Übereinkommens dar, der die Zuständigkeit den Gerichten des Vertragsstaats zuweist, in dessen Hoheitsgebiet der Beklagte seinen Wohnsitz hat, weshalb die besonderen Zuständigkeitsvorschriften eine enge Auslegung erfahren müssen, die nicht über die vom Übereinkommen ausdrücklich in Betracht gezogenen Fälle hinausgehen darf (EuGH, Urteil vom 20.01.2005, C-27/02, Slg. 2005 I-481, Rn. 42 f - Rs. Engler).
  • EuGH, 11.07.2002 - C-96/00

    Gabriel

    Auszug aus OLG München, 28.05.2010 - 5 U 4254/09
    Dies ist die Konsequenz daraus, dass nach ganz überwiegender Meinung im Gerichtsstand des Art. 5 Nr. 3 LÜ ausschließlich deliktische Ansprüche geltend gemacht werden können, konkurrierende vertragliche Ansprüche hingegen nicht (Thomas/Putzo - Hüßtege, a.a.O., Art. 15 Rn. 1; Münchener Kommentar - Gottwald, a.a.O., Rn. 55 und 61; Musielak/Lackmann, a.a.O. ; Kropholler, a.a.O., Art. 5 Rn. 79 und Art. 15 Rn. 3; Rauscher/Staudinger, vor Art. 15 Rn. 4; Nagel/Gottwald, a.a.O., § 3 Rn. 113 mit einer auf die durch die oben angeführte Rechtsprechung des EuGH in der Rs. Engler überholte frühere Rechtsprechung des EuGH [Urteil vom 11.07.2002 - C-96/00, Slg. 2002 I-6367, Rn. 33 ff - Rs. Gabriel] gestützten Ausnahme nur für solche Klagen, die zu einem Vertrag eine so enge Verbindung aufweisen, dass sie von ihm nicht getrennt werden können; a.A. Schlosser, a.a.O., Art. 15 Rn. 2; Geimer/Schütze, a.a.O., S. 332 Rn. 26, gleichfalls unter Verweis (Rn. 26 a) auf die überholte Gabriel-Rsp.
  • OLG Stuttgart, 20.04.2009 - 5 U 197/08

    Internationale Zuständigkeit: Zuständigkeit bei einer Deliktsklage gegen ein

    Auszug aus OLG München, 28.05.2010 - 5 U 4254/09
    (5.1) Der Senat schließt sich der Rechtsprechung des OLG Stuttgart an (Urteil vom 20.04.2009 - 5 U 197/08, OLGR Stuttgart 2009, 717, Rn. 25 ff mit weiteren Nachweisen und unter zutreffender Ablehnung der von Geimer/Schütze, a.a.O., Art. 15 Rn. 26, vertretenen Gegenauffassung; über die hiergegen eingelegte Revision hat der BGH bislang nicht entschieden).
  • EuGH, 10.06.2004 - C-168/02

    Kronhofer

    Auszug aus OLG München, 28.05.2010 - 5 U 4254/09
    (2) Bei der daher nach dieser Maßgabe vorzunehmenden und autonomen (Geimer/Schütze, Europäisches Zivilverfahrensrecht, 3. Aufl., Art. 5 Rn. 204; a.A. ders. Rn. 258 ff) Auslegung des Begriffs des Schadensortes gem. Art. 5 Nr. 3 LÜ ist aber wesentlich, dass die hierdurch begründete Zuständigkeit nicht so weit ausgelegt werden kann, dass sie jeden Ort erfasst, an dem die nachteiligen Folgen eines Umstands spürbar werden können, der bereits einen - tatsächlich an einem anderen Ort entstandenen - Schaden verursacht hat (EuGH, C-168/02, Urteil vom 10. Juli 2004, Slg. 2004 I-6009, Rn. 19 - Rs. Kronhofer).
  • EuGH, 03.10.2006 - C-17/05

    Cadman - Sozialpolitik - Artikel 141 EG - Grundsatz des gleichen Entgelts für

    Auszug aus OLG München, 28.05.2010 - 5 U 4254/09
    Sofern die ausdehnende Auslegung, die § 32 KWG erfahren hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 22.04.2009 - 8 C 2/09, WM 2009, 1553, Rn. 36 ff; Boos/Fischer/Schulte-Mattler, a.a.O., § 32, Rn. 9; Seebach, WM 2010, 733 ff; Ohler, EuZW 2006, 693), in der vorliegenden Sachverhaltskonstellation mangels internationaler Zuständigkeit deutscher Gerichte praktisch leerlaufen sollte, ist dies hinzunehmende Rechtsfolge der zwingend autonomen Auslegung völkerrechtlicher Vereinbarungen (Nagel/Gottwald, a.a.O., § 3 Rn 116).
  • BVerwG, 22.04.2009 - 8 C 2.09

    Bankgeschäft; Kreditgeschäft; Erlaubnispflicht; Erlaubnisvorbehalt; Betreiben;

    Auszug aus OLG München, 28.05.2010 - 5 U 4254/09
    Sofern die ausdehnende Auslegung, die § 32 KWG erfahren hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 22.04.2009 - 8 C 2/09, WM 2009, 1553, Rn. 36 ff; Boos/Fischer/Schulte-Mattler, a.a.O., § 32, Rn. 9; Seebach, WM 2010, 733 ff; Ohler, EuZW 2006, 693), in der vorliegenden Sachverhaltskonstellation mangels internationaler Zuständigkeit deutscher Gerichte praktisch leerlaufen sollte, ist dies hinzunehmende Rechtsfolge der zwingend autonomen Auslegung völkerrechtlicher Vereinbarungen (Nagel/Gottwald, a.a.O., § 3 Rn 116).
  • BGH, 23.03.2010 - VI ZR 57/09

    Zur Anwendbarkeit des Kreditwesengesetzes und des Auslandinvestmentgesetzes auf

  • BGH, 15.03.2010 - II ZR 27/09

    Zuständigkeit der Oberlandesgerichte für die Berufung gegen Entscheidungen der

  • OLG München, 28.06.2010 - 19 U 4253/09

    Verlust der Parteifähigkeit einer Gesellschaft bei Auflösung durch Konkurs nach

  • BGH, 31.05.2011 - VI ZR 154/10

    Auslegung des LugÜ I obliegt den deutschen Gerichten; Zuständigkeit deutscher

    Das Berufungsgericht, dessen Urteil in WM 2010, 1463 veröffentlicht ist, hält die Klagen gegen die Beklagten zu 2 bis 4 für nicht zulässig, weil die internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte nicht gegeben sei.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht